Wahlschein beantragen

Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor.
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag (auch per Fax möglich) – verwenden Sie möglichst den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail).
  • Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, den Wahlschein für Sie zu beantragen. 

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung schickt Ihnen den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen per Post zu oder Sie holen die Unterlagen dort persönlich ab. Sie haben die Möglichkeit, direkt vor Ort in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihre Briefwahl durchzuführen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt
  • Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen
  • Sie erhielten die Wahlbenachrichtigung 

Hinweis: Erhielten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung, obwohl Sie meinen, wahlberechtigt zu sein, dann sind Sie möglicherweise nicht im Wählerverzeichnis eingetragen – wenden Sie sich bitte umgehend an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag (möglichst auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte) mit Ihren Angaben zu
    • Familiennamen und Vornamen
    • genauer Wohnanschrift
    • Geburtsdatum
  • gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für Ihre Vertretung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung von Wahlschein / Briefwahlunterlagen:

  • spätestens bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Europawahl und Bundestagswahl bis 18:00 Uhr, andere Wahlen bis 16:00 Uhr)

Bei plötzlicher Erkrankung ist die Wahlschein-Beantragung auch noch am Wahltag möglich (Landtagswahl bis 13:00 Uhr, andere Wahlen bis 15:00 Uhr).

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen