Grundschule Burgstein

grundschule in krebes

Grundschule Burgstein

08538 Weischlitz/ OT Krebes
Kemnitzer Str. 3

Tel.: 037433/5360
Fax: 037433/18702
E-Mail: gsburgstein@weischlitz.de

Tel. Hortbereich: 037433/18701

 


Derzeitiger Schulbetrieb

Anmeldung Schulanfänger 2024/2025
Vollmacht zur Schulanmeldung


Informatives zur Grundschule

Wir verfügen über ein Schulgebäude mit modern ausgestatteten Klassenzimmern, vier interaktiven Tafeln, Musikzimmer mit 10 Keyboards, Computerkabinett, Turnhalle und Sportplatz, Pausenhof, Schulgarten sowie Werkraum mit Keramikbrennofen.

Im Schuljahr 2023/2024 werden von 7 Lehrkräften 93 Kinder in 5 Klassen unterrichtet.

Kooperationsvereinbarungen bestehen
·         mit der Agrargenossenschaft e. G. Großzöbern und
·         den Kindergärten Reuth, Großzöbern und Rodersdorf, um einen reibungslosen Übergang vom Kindergarten zur Schule zu gewährleisten.

Der Hort befindet sich im Schulgebäude. Dies ermöglicht eine enge Zusammenarbeit und regelmäßige Absprachen zwischen den Lehrkräften und Erziehern. Außerdem kann wöchentlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag unser Ganztagesangebot bis zur 8. Stunde, sowie montags bis zur 6. Stunde genutzt werden. Dazu haben die Kinder die Möglichkeit, an zahlreichen Arbeitsgemeinschaften teilzunehmen, um Begabungen zu fördern oder zusätzliche Angebote zur Unterstützung der Lernarbeit zu nutzen.

Folgende Arbeitsgemeinschaften stehen zur Wahl:
·      Begabtenförderung Mathematik
·      Burgsteinkobolde
·      Handwerk
·      Schach
·      Raus in die Natur
·      Handarbeit
·      Ballspiele
·      Basteln
·      PC

In Zusammenarbeit mit dem Therapiezentrum Weischlitz ermöglichen wir weitere Förderangebote:
·         Sprachspielerei
·         Motorikschulung
·         Rechentraining / Zahlenwelt

Außerdem bietet Frau Turger von der Musikschule Fröhlich Melodika- und Akkordeonkurse an unserer Schule an.

Es besteht die Möglichkeit zum Mittagessen über den Partyservice Horlbeck.

Unsere Grundschule nimmt am "EU- Schulprogramm- Obst und Gemüse" mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union teil.
 

Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.

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