Lebenspartnerschaft - Umwandlung in eine Ehe beantragen
Verfahrensablauf
- Sie beantragen gemeinsam und persönlich die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe. Ist Ihr Partnerin oder Ihr Partner verhindert, müssen Sie eine Vollmacht vorlegen.
- Das Standesamt prüft Ihre Unterlagen und teilt Ihnen mit, ob alle Voraussetzungen zur Umwandlung erfüllt sind. Diese Mitteilung ist sechs Monate gültig.
- Die Zeremonie der Eheschließung selbst nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor. Dies erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Voraussetzungen
Sie leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, die in Deutschland begründet wurde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- aktuell ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde oder
- wenn die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet worden ist, bei dem die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe beantragt wird: ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde. Diese darf nicht älter als vier Wochen sein und ist nicht zu verwechseln mit aufenthaltsrechtlichen Erlaubnissen für ausländische Staatsangehörige. In manchen Gemeinden kann das Standesamt die erweiterte Meldebescheinigung für Sie ausdrucken. Eine einfache Meldebescheinigung reicht nicht.
Näheres zu den Unterlagen und Nachweisen teilt Ihnen das Standesamt bei der Anmeldung mit.
Welche Gebühren fallen an?
Durchführung der Eheschließung: 35,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- § 17a Personenstandsgesetz (PStG) – Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht
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