Internationale Geburtsurkunde anfordern

Verfahrensablauf

Persönliche Antragstellung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszustellen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
  • sowie für deren
  • Ehegatten oder Ehegattin,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tante und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Hinweis: Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

  • erstes Exemplar: EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je EUR 7,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Personenstandsregister werden nur befristet in der Urkundenstelle/im Standesamt aufbewahrt:

  • Geburtenregister: 110 Jahre
  • Eheregister: 80 Jahre
  • Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
  • Sterberegister: 30 Jahre

Nach Fristablauf werden die Personenstandsbücher an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen