Sport- und Freizeitangebote, Nutzung beantragen (Stadt/Gemeinde)

Verfahrensablauf

Die Sportstätten-Nutzung können Sie je nach örtlichen Festlegungen durch einen Vordruck, ein formloses Schreiben oder online über Amt24 beantragen. Näheres zur Benutzung der Sportstätten und zum Vergabeverfahren erfragen Sie bei der jeweiligen Sportstättenverwaltung.

Onlineantrag

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien von Unterlagen bereit, die Sie gegebenenfalls für die Antragstellung benötigen.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos, über das der Informationsaustausch zum Verfahren läuft. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Vergabe von Trainingszeiten / Nutzungsvertrag

Die Sportstättenverwaltung prüft Ihren Antrag und entscheidet entsprechend vorhandener Kapazitäten über die Vergabe. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich informiert, bei Online-Beantragung erhalten Sie eine Rückmeldung in das Postfach Ihres Servicekontos. Über die Nutzung schließt der Betreiber mit Ihnen einen schriftlichen Vertrag ab.

Voraussetzungen

Ausübung sportlicher Aktivitäten in Sportstätten kommunaler Träger (Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stadtverwaltungen, kommunale Eigenbetriebe)

Antragsberechtigte

  • vorrangig alle als förderungswürdig anerkannte Sportorganisationen (Sportvereine), vertreten durch den Vorstand (§ 26 BGB)
  • nachrangig "sonstige Nutzende", z. B. Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit u. a.

Bevorzugt werden im Allgemeinen Sportorganisationen aus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beziehungsweise dem eigenen Landkreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

bei regelmäßiger Nutzung durch Sportvereine:

  • Bestätigung der Mitgliedschaft im Landessportbund oder im Kreissportbund

Gegebenenfalls fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen an.

Welche Gebühren fallen an?

entsprechend Sportstättengebührensatzung

Welche Fristen muss ich beachten?

  • für regelmäßig wiederkehrende Nutzungen: Vergabe von Trainingszeiten häufig für Jahres- oder Halbjahreszeitraum (z. B. vor Schuljahresende für das folgende Schuljahr)
  • für gelegentliche Nutzung: frühestmögliche Beantragung (allgemein mindestens 4 Wochen vor dem Belegungswunsch)

Die konkreten Antragsfristen entnehmen Sie der örtlichen Sportstättensatzung.

Rechtsgrundlage

Kommunalrecht

  • Sportstättensatzung
  • Sportstättengebührensatzung

Ein Service des Landes Sachsen