Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen

Verfahrensablauf

  • Kopieren Sie das zu beglaubigende Dokument.
  • Legen Sie die Kopie und das Original einer Behörde in Ihrer Nähe vor; zur Legitimation benötigen Sie zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass.
  • Der oder die Bedienstete der Behörde vergleicht, ob Kopie und Original übereinstimmen und bestätigt das mit einem unter die Abschrift zu setzenden Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk wird mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des oder der zuständigen Bediensteten versehen.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
  • Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 0,75 je angefangene Seite, mindestens EUR 10,00
  • bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: EUR 1,50 je angefangene Seite, mindestens EUR 10,00
  • bei Abschriften und Kopien, die die Behörde selbst hergestellt hat: EUR 5,00 je Beglaubigung

Bei mehreren Kopien der gleichen Vorlage kann die Gebühr für die zweite und jede weitere Beglaubigung bis auf die Hälfte reduziert werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen