Beglaubigung von Kopien und Abschriften ausstellen lassen
Verfahrensablauf
- Kopieren Sie das zu beglaubigende Dokument.
- Legen Sie die Kopie und das Original einer Behörde in Ihrer Nähe vor; zur Legitimation benötigen Sie zudem Ihren Personalausweis oder Reisepass.
- Der oder die Bedienstete der Behörde vergleicht, ob Kopie und Original übereinstimmen und bestätigt das mit einem unter die Abschrift zu setzenden Beglaubigungsvermerk. Der Beglaubigungsvermerk wird mit dem Dienstsiegel und der Unterschrift des oder der zuständigen Bediensteten versehen.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Original und Kopie des Dokumentes, dessen Abschrift beglaubigt werden soll
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- EUR 0,75 je angefangene Seite, mindestens EUR 10,00
- bei Schriftstücken, die nicht in deutscher oder sorbischer Sprache abgefasst sind: EUR 1,50 je angefangene Seite, mindestens EUR 10,00
- bei Abschriften und Kopien, die die Behörde selbst hergestellt hat: EUR 5,00 je Beglaubigung
Bei mehreren Kopien der gleichen Vorlage kann die Gebühr für die zweite und jede weitere Beglaubigung bis auf die Hälfte reduziert werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) – Beglaubigung von Dokumenten
- § 29 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) – Beglaubigung von Dokumenten
- § 1 Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden (BeglV) - Zu Beglaubigungen befugte Behörden
- Anlage 1 (zu § 1) Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Allgemeine Amtshandlungen
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