Gewerbe ummelden
Verfahrensablauf
Sie können Ihr Gewerbe persönlich, schriftlich oder elektronisch ummelden.
Das verpflichtende Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) erhalten Sie bei der zuständigen Stelle. Sie können den Vordruck, je nach Angebot der Behörde, auch über Amt24 abrufen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Persönliche Ummeldung
- Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle vor.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind und Sie die fälligen Gebühren gleich bezahlen, erhalten Sie sofort eine Empfangsbescheinigung.
Hinweis: Sie können das Formular auch vor Ort ausfüllen. Bei eventuellen Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung.
Schriftliche Ummeldung
- Füllen Sie das Formular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie die Empfangsbescheinigung und den Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen auf dem Postweg.
- Gegebenenfalls erhalten Sie erst den Gebührenbescheid und müssen einen Zahlungsnachweis vorlegen, bevor Ihnen die Empfangsbescheinigung ausgestellt wird.
Elektronische Ummeldung
- Wird das Formular "Gewerbe-Ummeldung" (GewA 2) elektronisch versendet, entfällt das in Feld 30 vorgesehene Unterschriftsfeld.
- Die zuständige Stelle fordert benötigte Unterlagen an und kann Verfahren zur Feststellung der Identität des Anzeigenden anwenden, wie z. B. PIN/TAN-Verfahren, elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 Personalausweisgesetz, De-Mail nach § 5 De-Mail-Gesetz, schriftliche Versicherung der Identität oder Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
Weitermeldung an andere Behörden
Die zuständige Stelle darf Daten aus Ihrer Ummeldung an folgende Stellen weiterleiten:
- Behörden der Zollverwaltung
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche gesetzliche Unfallversicherung
- Finanzamt
- Registergericht
- Landesbehörde für den technischen und sozialen Arbeitsschutz
- Statistisches Landesamt
- Berufsgenossenschaft
- Handwerkskammer (HWK)
- Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ausländerbehörde
- Lebensmittel- und Veterinäramt
- Sächsischer Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen
- Umweltamt
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:
- vom Antragsteller beziehungsweise von dem zur Ummeldung Bevollmächtigten: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung
- wenn die Ummeldung durch einen geschäftsführenden Gesellschafter oder einen gesetzlichen Vertreter erfolgt: schriftliche Vollmacht
- wenn Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist: Kopie des Handelsregisterauszugs (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug)
Hinweis: In manchen Fällen können für die Ummeldung weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – Auskunft dazu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
EUR 22,00 bis EUR 112,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gewerbeummeldung: unverzüglich zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung oder Änderung der gewerblichen Tätigkeit
Rechtsgrundlage
- § 14 Gewerbeordnung (GewO) – Anzeigepflicht
- § 15 GewO – Empfangsbescheinigung
- § 55c GewO – Anzeigepflicht bei Reisegewerbe
- Gewerbeanzeigeverordnung(GewAnzV)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) – Nr. 46 Gewerberecht
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