SEPA-Lastschriftmandat für die Kommune erteilen

Verfahrensablauf

Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erklären Sie online oder schriftlich auf dem Formular zum SEPA-Lastschriftmandat (unter "Online-Antrag", soweit in Amt24 verfügbar)

SEPA-Mandat online erteilen

Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.

  • Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

SEPA-Mandat schriftlich erteilen

  • Füllen Sie das Formular vollständig aus.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie den Ausdruck.
  • Senden Sie den Ausdruck im Original an die Kommune. Die Zusendung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend.

Hinweis: Bei Änderungen (zum Beispiel der Bankverbindung) erteilen Sie der Kommune ein neues SEPA-Lastschriftmandat. Sie können das Mandat jederzeit mit einem Schreiben an die Kommune widerrufen.

Voraussetzungen

Sie können am Lastschrifteinzugsverfahren der Kommune teilnehmen, wenn Sie wiederkehrende oder auch einmalige Einzahlungen an die Kommune leisten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Gültigkeit des SEPA-Lastschriftmandats: unbegrenzt (bis zum Zugang des Widerrufs)

Bearbeitungsdauer

variabel

Ein Service des Landes Sachsen